Was bedeutet eine Privatinsolvenz?

Die private Insolvenz ist ein leichteres Vorgehen zur Umsetzung der Pleite einer Person. Es wird oft auch als Privatinsolvenzverfahren bezeichnet. Es soll den Kreditgebern eines bankrotten Debitors ausgeglichene anteilige Zufriedenheit bringen.

Zu einer Privatinsolvenz oder auch Verbraucherinsolvenz kann es bei Privatpersonen kommen, wenn regelmässige Forderungen aus Kredittilgungen, Finanzierungen etc. solche Beträge annehmen, dass die Lebenshaltungskosten nicht mehr bestritten werden können. Man spricht hier von Überschuldung.

Passend ist ein Privatinsolvenzverfahren für Menschen, die in ihren Schulden untergehen. Dies ist der Fall, wenn die Rückstände mit dem Erlös der von Rechts wegen verwertungsfähigen Vermögenswert zusammen mit den nach den gesetzlichen Klauseln pfändbaren Summen der folgenden 6 Jahre voraussichtlich nicht ganz bezahlt werden können.

Ziel der privaten Insolvenz ist es, überschuldeten Individuen nach einer gewissen Zeit einen Neustart möglich zu machen, indem der Schuldner nach Ende der Wohlverhaltensperiode und Beendigung des Privatinsolvenzverfahrens von der Verbindlichkeit zur Rückzahlung der noch offenen Rückstände entlastet wird. Das ist dann die so genannte Restschuldbefreiung.

Übersicht Privatinsolvenz oder auch Verbraucherinsolvenz genannt