Wie läuft eine Insolvenz im Vereinigten Königreich

Im Gegensatz zu Deutschland erfolgt nach englischem Insolvenzrecht eine Befreiung von den Schulden (Restschuldbefreiung) spätestens ein Jahr nach Bestätigung des Insolvenzgesuches beim zuständigen Insolvenzgericht! Diese Eingabe beinhaltet Ihr Gläubigerverzeichnis und Ihre Versicherung, dass Sie insolvent sind und dass Sie die letzten sechs Monate vor Gesuchstellung Ihre Interessen vorwiegend aus England getätigt haben. Ferner beschreiben Sie die Ursachen, die zum Konkurs beigetragen haben.

Die nach nicht später als einem Jahr(manchmal sogar früher) zugesprochene Restschuldbefreiung wird in der ganzen EU anerkannt.Grundlage stellt hierzu die aktuelle EU-Rechtsprechung sowie das BGH-Urteil (AZ: IX ZB 51 / 00) vom 18.09.2001 dar.

Hauptaussage des Urteils:

Wenn sich ein Deutscher in ein anderes Land begibt und sich dort einem Prozess zur Befreiung von den Schulden (Restschuldbefreiung) unterordnet, welches den Regeln der deutschen Verbraucherinsolvenz, besonders in Bezug auf die Vermögensverwendung, grundsätzlich entspricht, so ist eine dort zugesprochene Befreiung von den Schulden (Restschuldbefreiung) auch im Inland anzuerkennen. Die im Ausland geregelten Fristen zur Erlangung der Befreiung von den Schulden (Restschuldbefreiung) müssen nicht den relativ langen Zeitspannen der deutschen Privatinsolvenz entsprechen.

Grundlage für ein Verfahren in Großbritannien ist, dass der Bankrotte dort seinen ordinären Aufenthaltsort haben muss. Seinen Lebensmittelpunkt also. EUGH-Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29.05.2000 über Insolvenzverfahren Amtblatt Nr. L 160 vom 30.06.2000 Seite 001-018. Verbraucherinsolvenz in England – nach zwölf Monaten schuldenfrei.

Das Privatinsolvenzverfahren in UK hat gegenüber dem Insolvenzverfahren in Deutschland und Österreich entscheidende Vorteile:

Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist kürzer1 Jahr] verglichen mit mehr als 6 Jahren in Deutschland und Österreich).

Die Entschuldung (Restschuldbefreiung) ergeht per Gesetz automatisch nicht später als 1 Jahr nach Antragstellung, hat also nichts mit dem Benehmen des Schuldners zu tun.

Die Verwertung des Vermögens erfolgt unabhängig vom Restschuldbefreiungsverfahren. Es müssen also nicht zuvor alle Vermögenswerte (z.B. Immobilien) verkauft werden. Dieses Erfordernis kann in den Verbraucherinsolvenzverfahren in Deutschland und Österreich zu riesigen Verzögerungen führen.

Ihre Pfändungsfreigrenze wird auf Sie angepasst festgelegt. Sie können also gut weiterleben und werden nicht auf das Existenzminimum runtergedrückt.

Ein aussergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch ist nicht erforderlich - dieser scheitert ohnedies meistens.

Erfahrungsbericht ( http://finanztipsblog.blogspot.com/ )