Wie läuft eine Privatinsolvenz auch Verbraucherinsolvenz genannt in Deutschland ab?

Eine Zahlungsunfähigkeit ist im nu als man denkt geschehen und kann wirklich jeden treffen. Viele Deutsche sind überschuldet. Schlagartige Erwerbslosigkeit, Flop einer unabhängigen Existenz, Versagen einer Grundstückfinanzierung, eine Krankheit, ein unverschuldeter Störfall oder auch eine eheliche Trennung mit den sich daraus ergebenden physisch und seelischen Lasten kann jeden in die Schuldenfalle treiben.

Wen eine grosse Belastung existiert, dann droht oftmals eine Abwärtsspirale mit einer weiteren Anstieg des Schuldenbergs. Am Schluss kommt die Überschuldung und einige finden aus der Schuldenfalle keinen Ausgang mehr.Zum 1. Januar 99 ist das neue Insolvenzrecht in Kraft getreten und gibt jetzt erstmalig auch Individuen die Aussicht durch Verbraucherinsolvenz entschuldet zu werden.

Das Verfahren der Privatinsolvenz steht natürlichen Personen (Verbrauchern) und ehemaligen Selbstständigen und Unternehmern offen, sofern diese unter als 20 Gläubiger und keine Verpflichtungen aus Arbeitsverhältnissen mit Arbeitern haben.

Ziel der Privatinsolvenz ist es, übermässig verschuldeten Privatpersonen nach einer angemessenen Phase einen neuen Anfang zu erlauben, indem der Schuldner nach Verlauf der so bezeichneten Wohlverhaltensspanne und Beendigung des Verbraucherinsolvenzverfahrens von der Schuldigkeit zur Rückzahlung der verbliebenen Schulden entlastet wird (Restschuldbefreiung), jedoch nicht früher als sechs Jahren nach Auftakt des Verbraucherinsolvenzverfahrens.

Erste Phase

Der Schuldner muss sein Finanzdilemma zeigen. Jegliche Papiere sollen ans Licht, die eine Schuld beweisen, wie Inkassoschreiben, Kreditverträge, Quittungen. Mit Unterstützung eines berechtigten Beraters wird dann probiert eine außergerichtliche Abmachung mit den Gläubigern zu erreichen. Eine Aufstellung soll zeigen: Wie hoch sind die Schulden tatsächlich? Wie kann eingespart werden? Ist überhaupt Geld zur Schuldentilgung übrig? Brauchbares Vermögen muss veräussert, der Gewinn verteilt werden. Sind weder Werte noch Lohn pfändbar, geht die Aussicht auf eine außergerichtliche Problembeseitigung gegen null.

2. Stufe

Das Amtsgericht wird hinzugezogen. Dieses versucht noch einmal, den schon erarbeiteten Schuldenplan zum Schuldenabbau durchzusetzen. Stimmen mehr als die Hälfte der Gläubiger zu, tritt er in Kraft|Die Hälfte der Gläubiger muß dafür stimmen, damit er in Kraft tritt]. Scheitert das, wird ein Treuhänder berufen. Der prüft minutiös Hab und Gut, Geld- und Sachwerte. Gibt es nichts, ordnet das Gericht die so genannte Restschuldbefreiung an.

3. Stufe

Der steinige Weg beginnt! Ein Erwachsener muss 6 Jahre den pfändbaren Teil seines Gehalts hergeben, demnach alles, was über 985 Euro im Monat (ohne Unterhaltspflichten) hinausgeht. Präsente und Gewinne wie Lotteriegewinne darf er komplett behalten, Erbteile in der Wohlverhaltenszeit nur 50%. Personen ohne Anstellung müssen sich um einen Job kümmern, jede vertretbare Tätigkeit annehmen und die Forderungen der Gläubiger nicht wissentlich ins Nichts laufen lassen. Ein Brötchengeber muss pfändbares Gehalt an den Treuhänder direkt weitergeben. Jeder Unterkunft- und Arbeitsplatzwechsel muss gemeldet werden.

Hält sich der Schuldner diszipliniert an alle Bedingungen, erklärt ihn das Gericht nach etwa sechs Jahren für von den Schulden befreit. Er ist damit alle noch verbliebenen Schulden los - ganz gleich, wie sie entstanden sind.

Bericht eines "Insolventen" ( http://finanztipsblog.blogspot.com/ )